Unklare Vorfahrtsregelung am Jan-Reiners-Weg in Lilienthal

Radfahren liegt im Trend, besonders in Zeiten von Corona hat dieser stark zugenommen. Pendler meiden den öffentlichen Nahverkehr und setzen auf das Fahrrad, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Für alle Pendler aus und nach Bremen ist der Jan-Reiners-Weg die Verbindung in die Region. Doch leider gibt es an einigen Stellen unklare Vorfahrtsregelungen.


Zuletzt kam es im Mai zu einem Unfall an der Überquerung der Falkenberger Landstraße, Höhe Heckenweg / Timkenweg. Aus dem Heckenweg kommend, zeigt sich die folgende Situation: Die Ampel zeigt grün für Fußgänger und Radfahrer. Die Autos halten. Nach links ist die Falkenberger Landstraße durch eine Hecke verdeckt und nicht einsehbar. Wenn ein schneller Radfahrer von links kommt, kann es leicht zu einer Kollision kommen.

Die Ampel zeigt grün. Darf man darauf vertrauen? Foto: Jan Gaede


Hat das Rotlicht auf der Falkenberger Landstraße für Radfahrer eine Bedeutung? Zumindestens bei der Polizei gab es dazu unterschiedliche Einschätzungen. Die Polizisten aus Osterholz, die den Unfall aufnahmen, weil die örtliche Polizei an dem Tag nicht besetzt war, meinten der Radfahrer auf der Hauptstraße hätte halten müssen. Die Polizei in Lilienthal, die den Fall weiter bearbeitet, geht von Verkehrsgefährdung und Körperverletzung durch die Radfahrerin aus dem Heckenweg aus.

Gilt dieses Rotlicht auch für Radfahrende? Foto: Jan Gaede


Die Verkehrsführung ist an dieser Stelle unübersichtlich, unklar und gefährlich. Es sind weder im Heckenweg, noch im Timkenweg Warnhinweise für Radfahrer vorhanden. Auch in der Falkenberger Landstraße gibt es kein Hinweisschild. Ob sich Radfahrende an der Ampel orientieren müssen, ist nicht eindeutig zu erkennen. Eine entsprechende Haltelinie gibt es jedenfalls nicht. Bei der Verkehrswacht Lilienthal ist das Problem zwar bekannt, man ist aber zur Zeit eher mit sich selbst beschäftigt (siehe Bericht in der Wümme Zeitung).


Schon im Frühjahr hatte der ADFC den Jan-Reiners-Weg unter die Lupe genommen. Der Zustand des Weges sei mäßig, und die Vorfahrtsregeln unübersichtlich, so die ADFC-Vertreter. Im Blick hatten sie schon damals die Lage an der Falkenberger Landstraße auf Höhe des Timkenweges.

Meine Meinung: Ich bin an dem besagten Übergang bei einer grünen Ampel auch immer davon ausgegangen, jetzt fahren zu dürfen. Was nun tatsächlich gültig ist, muss zeitnah geklärt werden! Die Kosten für ein paar Hinweisschilder sollte die Gemeinde verschmerzen können.

Ein Gedanke zu “Unklare Vorfahrtsregelung am Jan-Reiners-Weg in Lilienthal

  1. „Hat das Rotlicht auf der Falkenberger Landstraße für Radfahrer eine Bedeutung?“

    Siehe §37 (2) Nr. 6 StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/37.html):

    „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“

    Da es an dieser Stelle keine für die Radfahrer auf den Radverkehrsanlagen der Falkenberger Landstraße befindlichen „besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr“ gibt, die man beachten kann, also nichts abweichendes gelten kann, gilt Satz 1, also Lichtzeichen für den Fahrverkehr.

    Anders verhält es sich, wenn man aus dem Heckenweg kommt, da „besondere Lichtzeichen für den Radverkehr“ direkt an den Radverkehr aus dem Heckenweg adressiert sind.

    „Ob sich Radfahrende an der Ampel orientieren müssen, ist nicht eindeutig zu erkennen. Eine entsprechende Haltelinie gibt es jedenfalls nicht.“

    Es steht in der Verordnung, siehe oben. Und Haltelinien sind für die Gültigkeit einer Lichtzeichenanlage irrelevant.

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